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Die Erfahrung der vielen ersten Gespräche mit Mandanten und Interessierten lehrt uns, dass zunächst die Vorstellung vorherrscht, es gebe doch in Deutschland ein „gesetzliches“ Erbrecht, so dass ein Testament bzw. eine eigeninitiierte Nachfolgeplanung gar nicht notwendig seien. Da man sich auch lieber mit dem Leben und ungern mit seinem eigenen Ableben befasst, fällt es zunächst leichter anzunehmen, dass der Gesetzgeber schon vernünftige Lösungen für den Todesfall gefunden haben wird.

Das kann auf den einen oder anderen Fall zutreffen. Die hohe und jährlich steigende Zahl der Erbprozesse vor deutschen Gerichten und die unzähligen außergerichtlichen Auseinandersetzungen unter den Hinterbliebenen belehrt uns aber eines Besseren. Auch bieten sich häufig wirtschaftlich wesentlich sinnvollere Lösungen zum Erhalt des (Familien-)Vermögens an.

1. Die Schwächen der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge besteht seit dem Jahr 1900 nahezu unverändert fort. Sie greift dann, wenn Sie kein Testament errichtet und keinen Erbvertrag geschlossen haben.
Sie können sich vorstellen, dass die Lebensmodelle der heutigen Zeit mit dem Lebensmodell des Jahres 1900 nicht mehr viel gemein haben.

Es gibt heute die klassische Ehe mit Kindern, die Ehe ohne Kinder, die eingetragene Lebenspartnerschaft, die unverheirateten Partner mit oder ohne Kinder, die Geschiedenen, Getrenntlebenden und Wiederverheirateten, Patchworkfamilien, Singles und gleiches gilt auf der Ebene der Kinder.

Familien- und Vermögensstrukturen sind vielschichtiger geworden, zunehmend spielt auch die Internationalität eine Rolle, das Steuerrecht ist komplexer geworden, die wirtschaftlichen Lebensverhältnisse haben sich verändert.

Die gesetzliche Erbfolge bietet insoweit nicht mehr unbedingt die gewünschten Lösungen, jedenfalls gibt es in der Regel Optimierungsbedarf.

2. Was können Sie tun?

Der Gesetzgeber gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Nachfolge individuell und vom Gesetz abweichend durch ein Testament oder einen Erbvertrag zu regeln.

Die Ausgangsüberlegung dabei sollte sein: Was ist Ihnen wichtig nach Ihrem Ableben? Und dann folgt die Frage: Kann die gesetzliche Erbfolge Ihre Wünsche erfüllen?

In der Regel lässt sich diese Frage heute mit einem schlichten „nein“ beantworten.

3. Finden Sie sich in den folgenden Beispielen wieder?

In den folgenden Beispielen ist ein Testament unbedingt erforderlich.

„Alternative“ Lebensmodelle zur Ehe mit Kindern

Leben Sie in „wilder“ Ehe, getrennt, geschieden, in einer Patchworkfamilie oder sind Sie kinderlos? Die gesetzliche Erbfolge wird diesen Modellen nicht gerecht.

„Alternative“ Erben zu Verwandten und Ehegatten

Sind Ihnen (auch) Personen oder Institutionen außerhalb der Verwandtschaft oder des Ehegatten oder Lebenspartners wichtig (Freunde, Nachbarn, Vereine, gemeinnützige Organisationen, oder Ihr Haustier, wie in dem prominenten Beispiel von Modezar Rudolph Moshammer und seiner Daisy)? Die gesetzliche Erbfolge kennt nur das Verwandten- und das Ehegattenerbrecht.

Minderjährige Erben

Haben Sie minderjährige Kinder? Dann sollten Sie sich die Frage stellen, ob Ihre Kinder wirklich mit dem Eintritt der Volljährigkeit auf Ihre gesamte Erbschaft zugreifen können sollen. Mit 18 Jahren geht man in der Regel nicht so verantwortungsvoll mit einem größeren Vermögen um, es fehlt die erforderliche Reife. Sie können in einem Testament Schutzmaßnahmen ergreifen, z.B. einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der das Vermögen für Ihre Kinder bis zu einem bestimmten Lebensalter verwaltet.

Behinderte oder bedürftige Erben

Haben Sie behinderte Familienmitglieder oder ist ein Familienmitglied auf Sozialhilfeleistungen angewiesen? Nach dem gesetzlichen Erbrecht würde z.B. Ihr behindertes und erwerbsunfähiges Kind den gleichen Anteil vom Erbe wie dessen Geschwister erhalten. Im Gegensatz zu seinen Geschwistern muss das behinderte und erwerbsunfähige Kind vor einer Gewährung von Sozialhilfe zunächst das ihm per Erbschaft zugeflossene Vermögen aufbrauchen, bevor es wieder Sozialhilfe in Anspruch nehmen darf. Um das Vermögen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, bieten sich spezielle testamentarische Gestaltungen an.

Zuwendungen an Ihre Erben zu Lebzeiten

Haben Sie z.B. eines Ihrer Kinder zu Lebzeiten besonders finanziell unterstützt? Nach dem gesetzlichen Erbrecht würde dieses Kind grob gesagt den gleichen Anteil vom Erbe wie dessen Geschwister erhalten. Möchten Sie die finanziellen Zuwendungen zu Lebzeiten anrechnen, müssten Sie dies in einem Testament tun.

Erbengemeinschaften

Ist Ihnen auch nach Ihrem Ableben der Erhalt des Familienfriedens wichtig? Durch die gesetzliche Erbfolge bilden sich in der Regel Erbengemeinschaften. Diese haben ein sehr hohes Konfliktpotential. Menschen, die emotional durch den Tod einer ihnen nahestehenden Person belastet sind, werden plötzlich gezwungen, den Nachlass ohne jede Hilfestellung unter sich aufzuteilen. Der Tod eines geliebten Menschen führt leider häufig zu völlig irrationalen Verhaltensweisen. Die Erben streiten im Rahmen der notwendigen Erbauseinandersetzung um jede Kleinigkeit und verlieren jede sinnvolle Lösung aus dem Blick. In Ihrem Testament können Sie die Bildung von Erbengemeinschaften gezielt ausschließen, oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft in die Hände einer geeigneten Person legen, z.B. durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.

Auslandsbezüge

Haben Sie Vermögen im Ausland, z.B ein Ferienhaus? Verbringen Sie viel Zeit im Ausland? Sind Sie mit einem Ausländer verheiratet? Oder gilt entsprechendes für Ihre Kinder? Sofern Auslandsbezüge vorhanden sind, ist eine geordnete Vermögensnachfolge zu Lebzeiten dringend zu empfehlen.

Unternehmer

Sind Sie Unternehmer? Dann ist eine geordnete Nachfolgeplanung bereits Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung.

Steueroptimierung

Möchten Sie für Ihre Erben Steuern sparen? Auch wenn steuerliche Gesichtspunkte nie alleine für die Frage entscheidend sein sollten, wie sich Ihre Nachfolge gestaltet, kann die Steuerplanung je nach Vermögensgröße doch ein ganz wesentlicher Teil des Gestaltungsprozesses sein. Das gilt im Besonderen für betriebliches Vermögen, genauso aber sollte der Übergang von Privatvermögen möglichst steueroptimiert erfolgen. Das Erbschaftsteuergesetz hält insoweit zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bereit.

4. Fazit

Egal in welchen Verhältnissen Sie leben, es ist immer sinnvoll, sich die Folgen einer gesetzlichen Erbfolge bewusst zu machen. Gut informiert werden Sie wahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen, dass Sie in Sachen Nachfolgeplanung aktiv tätig werden sollten. Welche Gestaltung für Sie die richtige ist, muss individuell herausgefiltert werden. Wichtig ist uns, dass Sie wissen, es lässt sich nahezu alles umsetzen. Diese Chance sollten Sie nutzen.